NetApp Private Storage for Cloud – Stellungnahme unter Anlegung europäischer Datenschutzstandards

München, Starnberg, 21. Okt. 2015 - Wie Unternehmen eine hybride Cloud-Infrastruktur betreiben und dabei die Datenschutzstandards beachten...

Zum Hintergrund: In dem beiliegenden Whitepaper (siehe PDF-Anlage A unten) „NetApp Private Storage for Cloud – eine Stellungnahme unter Anlegung europäischer Datenschutzstandards“ erläutert Dr. Jens Bücking, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, wie Unternehmen eine hybride Cloud-Infrastruktur betreiben und dabei die Datenschutzstandards beachten. Begleitend dazu informiert der beiliegende Hintergrundtext, wie NetApp bei Konzeption, Umsetzung und Betrieb hybrider Clouds mit seinem Data Fabric Konzept unterstützt, um weiterhin konform mit den aktuellen Datenschutzrichtlinien zu bleiben (siehe PDF-Anlage B unten / NetApp Hybride Cloud Übersicht).

Executive Summary (Auszug aus dem Whitepaper):

"Eine Übermittlung von Daten in die Cloud bedarf stets einer rechtlichen Legitimation. Gerade beim Problem der Übermittlung in unsichere „Drittstaaten“, wie die USA von Seiten der EU in datenschutzrechtlicher Hinsicht eingestuft wurde, hatten die meisten Anbieter bisher hauptsäch- lich auf die „Safe Harbor“-Selbst-Zertifizierung gesetzt. Nachdem nun der EuGH durch Urteil vom 06.10.2015 das Aus für „Safe Harbor“ verkündet hat, entfällt die prominenteste Lösung dieses datenschutzrechtlichen Problems. Auch die Nutzung der EU-Standardvertragsklauseln ist durch die Rechtsprechung des EuGH unsicher geworden. Diese beiden Prinzipien bildeten bisher jedoch stets die Grundlage für viele namhafte Cloud-Anbieter, um eine Datenübermittlung in die USA zu ermöglichen. Um dieser Rechtsunsicherheit zu entgehen und ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, welches einfach umzusetzen ist, bleibt derzeit nur der Weg zu einer hybriden Cloud Lösung, wie NetApp sie mit „NetApp Private Storage for Cloud“ anbietet. Diese Lösung weist den Unternehmen als „Herren ihrer Daten“ einen einfachen, rechtssicheren Weg, die Vorteile der Cloud weiterhin ohne Bedenken nutzen zu können. Dabei werden die Daten im jeweiligen Land nach den dort geltenden Anforderungen gespeichert und die Compute-Leistung kann aus der Public Cloud bezogen werden..."


Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag vom 6. Okt. 2015... EuGH erklärt personenbezogene Datenübermittlung in die USA für rechtswidrig - Zur Safe Harbour-Entscheidung: Hintergrundinformationen und mögliche Konsequenzen

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