Großköllnbach, Starnberg, 21. Dez. 2012 - Selbst geschriebene Lösungen versus Standard-Software; Beitrag der Firma CSP (auch) zur Reduzierung von Storagekosten…
Zum Hintergrund: Eine nicht-repräsentative Befragung der Firma CSP unter Besuchern der DOAG-Konferenz im November 2012 ergab, dass 46 Prozent die Datenbankarchivierung zur Stilllegung von Applikationen im eigenen Unternehmen benötigen**. 63 Prozent der Befragten äußern weiterhin Bedarf an der Datenbankarchivierung von Anwendungen, die im eigenen Haus entwickelt wurden. Allerdings ist laut dieser Umfrage nicht jedem klar, welche Vorteile eine Datenbankarchivierung tatsächlich bietet.
Die CSP GmbH & Co. KG hat aufgrund Ihrer Erfahrung deshalb nachfolgend drei typische Worst-Case-Szenarien für selbst geschriebene Lösungen zur Datenbankarchivierung aufgezeigt. Mit einer standardisierten Datenbankarchivierung können Unternehmen die Datenflut eindämmen und sich gleichzeitig gegen Datenverluste absichern. Selbst geschriebene Lösungen bieten weniger Sicherheit, auch im Ernstfall auf die Daten zugreifen zu können.
Zitat: „Angesichts der weiterhin steigenden Datenmengen sind viele Unternehmen bereits für das Thema Storagekosten sensibilisiert….Allerdings ist die Datenflut in Datenbanken nicht nur ein Kostentreiber, sondern auch ein erheblicher Risikofaktor – denn wenn Daten nicht sicher aufbewahrt werden können, kann dies sehr schnell zu finanziellen Einbußen führen…", so Kilian Götz, Produktmanager Datenbankarchivierung bei CSP.
Was sind nach CSP nun die drei Hauptrisiken, mit denen sich die IT konfrontiert sieht?
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Dateien sind nicht mehr lesbar: Selbstgeschriebene Lösungen bergen zunächst vor allem das Risiko, dass Dateien nach einiger Zeit nicht mehr lesbar sind. Dies trifft beispielsweise auf „Insert-Scripte“ zu, bei denen Dateien in Textdateien ausgelagert werden. Weil in Datenbanken häufig Schemaänderungen vorgenommen werden, lassen sich diese Daten dann später nicht mehr ohne weiteres zurückspielen. Ebenfalls problematisch ist das Einlesen von sehr großen Datenfiles in die Datenbank. Große Files, beispielsweise ab zwei Gigabyte in Windows-Umgebungen, können von Standard-SQL-Tools nicht mehr bearbeitet werden. Somit können die Anwender auf diese Daten dann auch nicht mehr sicher zugreifen. In Unix-Systemen sind grundsätzliche größere Dateien möglich. Die CSP-Experten haben jedoch festgestellt, dass der Umgang mit großen Dateien die Aufgabenstellung generell erschwert. Nicht zuletzt stellen auch die verwendeten Zeichensätze oft eine Hürde dar. Letztlich lassen sich solche Fälle nur mit mühevoller, manueller Kleinarbeit lösen, indem man die Files detailliert zerlegt, die Daten wieder richtet und dann mit einer Standardsoftware wie Chronos archiviert, die auf die langfristige, revisionssichere Archivierung ausgelegt ist.
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SLAs lassen sich nicht einhalten: Wer seinen Kunden Backupzeiten garantiert, gerät mit selbstgeschriebenen Lösungen schnell in die Situation eines Vertragsbruchs: Immer dann, wenn Backupzeiten nicht eingehalten oder Backups generell nicht durchgeführt werden können, kann die Situation schnell eskalieren. Das technische Problem kann dann dazu führen, dass zum Beispiel in Industriebetrieben die Produktion still steht, damit keine Prozessdaten verloren gehen. Auch kann es vorkommen, dass die Datenbank generell nicht mehr reagiert und daher keine Qualität und kein Informationstransfer mehr sichergestellt werden kann. Werden die vereinbarten Service-Level-Agreements (SLAs) nicht eingehalten oder lassen sich nicht nachweisen, sind sehr schnell hohe Vertragsstrafen fällig. Natürlich haben solche Vorfälle in aller Regel unmittelbar auch Kunden- und Imageverluste zur Folge.
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Revisionssicherheit ist nicht gewährleistet: Der größte Teil der in Datenbanken vorgehaltenen Daten unterliegt Compliance-Vorgaben und muss daher revisionssicher aufbewahrt werden. Das Produkthaftungsgesetz, die GDPdU, die GoBS, Basel II, der Sarbanes-Oxley-Act, der Code of federal Regulations (CFR 17) sowie das Federal Register Part II (FDA) regeln die Archivierungszeiträume für die jeweils aufbewahrungspflichtigen Daten. Lassen sich bestimmte Nachweise nicht erbringen, kann dies harte Strafen nach sich ziehen: Beispielsweise verlorene Gerichtsverfahren, Geldstrafen, Kosten und Imageverluste durch Produktrückrufe oder generell auch Kundenverluste aufgrund von Qualitätsmängeln oder ähnliches sind hier üblich.
** Quelle: CSP-Befragung auf der DOAG: Jedes zweite Unternehmen ist an Datenbankarchivierung interessiert, um Altapplikationen abzuschalten (05.12.2012)