Starnberg, 18. Juli 2011 – Unternehmen sollten genau prüfen, wem sie Daten anvertrauen – Ein Kommentar von Dr. Joseph Reger, CTO von Fujitsu Technology Solutions…
Zum Hintergrund: Eingeführt nach den Anschlägen vom 11. September 2011 als Anti-Terror-Gesetz, erlaubt der US Patriot Act amerikanischen Behörden den weitreichenden Zugriff auf Daten von US-Unternehmen und ihren Kunden, unabhängig vom Speicherort. Es wurde bereits öffentlich darüber spekuliert, der US Patriot Act würde amerikanische Behörden dazu berechtigen, Kundendaten sogar in europäischen Datenzentren einzusehen, wenn es sich dabei um einen amerikanischen Anbieter handelt. Außerdem verbietet das Gesetz den Anbietern, die Datenweitergabe gegenüber ihren Kunden offenzulegen. Europäischen Unternehmen jedoch, die diesem Wunsch nicht nachkommen und ihre Daten vor dem Zugriff von US-Behörden schützen wollen, bleibt nur eine Möglichkeit: sich für einen Anbieter zu entscheiden, der eben nicht dem USA Patriot Act unterliegt.
"Es ist an der Zeit, einiges klarzustellen, meint dazu Dr. Joseph Reger, CTO von Fujitsu Technology Solutions in München: Das EU-Recht verbietet europäischen Cloud-Providern strikt die Weitergabe von Kundendaten in andere Regionen. Europäische Cloud-Anbieter können damit von US-Behörden nicht gezwungen werden, Daten von Nicht-Amerikanern herauszugeben – es sei denn, der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis. Konkret: Beauftragt ein europäischer Kunde einen europäischen Provider, und speichert dieser die Daten in Europa, so greift europäisches Recht. Auf den ersten Blick scheint das dem globalen Konzept von Cloud Computing zu widersprechen, lebt dieses doch vom Gedanken standardisierter, vereinheitlichter und ortsunabhängiger Services für einen globalen Massenmarkt…"
- Ist damit das Prinzip des Cloud Computings in Gefahr? Laut Dr. Reger keineswegs: "Sie ruft uns nur einmal mehr ins Gedächtnis, dass bei aller berechtigten Euphorie für die Cloud eines nicht aus dem Fokus geraten darf: eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld eines Service–Vertrags. Da gilt es, sich ganz genau über den möglichen Provider und seine Bedingungen zu informieren. Und auch das Kleingedruckte zu lesen. So können Unternehmen mögliche Folgen besser abschätzen – und Risiken entweder eliminieren oder eben in Kauf nehmen.
Doch die aktuelle Diskussion hat auch für die Anbieter von Cloud Computing-Diensten Konsequenzen: Sie müssen feststellen, dass es nicht mehr ausreicht, sich über Technologien und Dienstgütevereinbarungen zu positionieren. Künftig kann auch der Standort eines Rechenzentrums – und damit der rechtliche Rahmen, dem der Provider unterliegt – zum Differenzierungsmerkmal werden…"
Amerikanische Kunden mögen, da sie dem Patriot Act unterliegen, augenblicklich keine Alternativen haben. Für Europa jedoch gilt: Eine Datenweitergabe ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden ist derzeit gesetzlich nicht legitimiert."
Quelle: http://fujitsu.fleishmaneurope.de/statement-of-the-month/2011-07/